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Anzeige zur Beseitigung einer baulichen Anlage nach § 61 Absatz 3 Satz 2 BremLBO

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Über diesen Online-Dienst können Sie Anträge in digitaler Form stellen. Dadurch entfällt das Einreichen weiterer analoger Dokumente. Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.

Zu Beginn haben Sie die Möglichkeit, die Bezeichnung Ihres Antrags einzugeben. Es wird empfohlen, bei der Bezeichnung die Art des Bauvorhabens, Nachname des/der Bauherr:in sowie Straßenname und Hausnummer anzugeben.

Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit. Jede Anlage muss als Einzeldatei erstellt und in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/-A-2a nach ISO 19005-2) übermittelt werden. Die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zum Dateiinhalt und das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) enthalten, wobei das Datum im Dateinamen voranzustellen ist.

Nach Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Kommunikation zu Ihrem Antrag mit der Behörde soll vollständig über den Online-Dienst erfolgen. Im Online-Dienst haben Sie dafür die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln und zu empfangen. Die Entscheidung der Behörde wird ebenfalls in elektronischer Form über den Online-Dienst bekannt gegeben.

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Weiterführende Informationen

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Bauaufsichtliches Verfahren zur vollständigen Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklasse 2, nicht freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 3 sowie Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5