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Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude

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Über diesen Online-Dienst können Sie die Erklärung in digitaler Form vorlegen. Dadurch entfällt das Einreichen weiterer analoger Dokumente. Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.

Zu Beginn haben Sie die Möglichkeit, die Bezeichnung der Unterlagen einzugeben. Es wird empfohlen, bei der Bezeichnung Straßenname und Hausnummer des Gebäudes anzugeben.

Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrer Erklärung zum Upload bereit. Jede Anlage muss als Einzeldatei erstellt und in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/-A-2a nach ISO 19005-2) übermittelt werden. Die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zum Dateiinhalt und das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) enthalten, wobei das Datum im Dateinamen voranzustellen ist.

Nach Einreichen Ihrer Erklärung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Kommunikation zu Ihrer Erklärung mit der Behörde soll vollständig über den Online-Dienst erfolgen. Im Online-Dienst haben Sie dafür die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln und zu empfangen.

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Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.